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Kroatien

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Grundlegende monatliche Lebenshaltungskosten

  • Miete in einer WG

    269
  • Anteil der Versorgungsunternehmen

    52
  • Internet-Abo

    24
  • Nahverkehr

    44

Beispiel für Lifestyle-Kosten

  • Fast-Food-Kombi

    7
  • Kinokarte

    6
  • Pint lokales Bier

    3

Visa-Anforderungen

Welche Art von Visum benötigen Sie?

Visumname

Studentenvisum (Viza C) / Aufenthaltserlaubnis für Studenten

Preis und Währung

HRK 500

Die Antragsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beträgt 500 Kuna (ca. 65 EUR).

Internationale Studierende, die ein Stipendium des kroatischen Ministeriums für Wissenschaft, Bildung und Sport und der Agentur für Mobilität und EU-Programme erhalten, sind von dieser Gebühr befreit, müssen jedoch die Kosten für die Ausstellung der Aufenthaltskarte in Höhe von 240,00 HRK tragen (ca. 35,00 EUR) und die Stempelgebühr von 20,00 HRK (ca. 3,00 EUR).

Wer kann das Visum beantragen?

Internationale Studierende, die in Kroatien studieren möchten, müssen eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn ihr Aufenthalt in Kroatien länger als 90 Tage dauert.

Bürger der Europäischen Union benötigen kein Visum. Es werden jedoch ein Reisepass und ein Personalausweis benötigt. Für alle anderen ist ein Visum erforderlich, das Sie bei Ihrem nächstgelegenen kroatischen Konsulat erhalten.

Informationen zu visumpflichtigen Ländern finden Sie auf der Website des kroatischen Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten: http://www.mvep.hr/en/consular-information/visas/visa-requirements-overview/

Wo können Sie den Antrag stellen?

Diplomatische Vertretung oder Konsulat der Republik Kroatien

Der Visumantrag (Viza C) muss bei der diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat der Republik Kroatien im Heimatland des Ausländers eingereicht werden. Der Visumantrag kann entweder persönlich oder per E-Mail gestellt werden.

Webseite:

Wie wird der Antrag gestellt?

Bewerber müssen das Visumantragsformular (Viza C) ausfüllen und es zusammen mit den erforderlichen Dokumenten bei der kroatischen Botschaft oder dem kroatischen Konsulat an ihrem Wohnort einreichen. Kandidaten können die Bewerbung per E-Mail oder persönlich einreichen.

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Einfarbiges Foto 35x45 mm
  • Gültiger Reisepass und Fotokopie eines Reisepasses (Nicht-EU-Bürger) oder Personalausweises (EU-Bürger)
  • Nachweis einer gesicherten Unterkunft (z. B. schriftlicher Nachweis einer gesicherten Unterkunft im Studentenwohnheim oder Wohnungsmietvertrag und Nachweis des Wohnungseigentums des Vermieters bei Studenten in Privatunterkünften). Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ihrer Ankunft in Kroatien innerhalb von 48 Stunden Ihre Adresse bei der Ausländerbehörde der örtlichen Polizeiverwaltung registrieren müssen. Wenn Sie in einem Hotel oder Studentenwohnheim wohnen, wird Ihre Adresse automatisch registriert.
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Nachweis ausreichender Eigenmittel: Stipendium oder Finanzierungsnachweis in Höhe von mindestens 1.000 Kuna pro Monat für 12 Monate. Der Stipendiennachweis wird von der stipendiengewährenden juristischen Person und der Finanzierungsnachweis von einer Bank in Form eines Kontoauszugs ausgestellt.
  • Nachweis über die Zulassung zu einer Hochschule in Kroatien in kroatischer Sprache.

Wann sollten Sie sich bewerben?

Studenten, die einen Antrag bei der diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat der Republik Kroatien in ihrem Heimatland stellen, sollten dies vor ihrer geplanten Ankunft in Kroatien tun. Das übliche Verfahren kann drei Monate oder länger dauern (einschließlich der Zeit, die für die Übersetzung aller erforderlichen Dokumente ins Kroatische benötigt wird). Es gibt auch eine beschleunigte Antragsbearbeitung, die Studierende bei der Auslandsvertretung oder dem Konsulat beantragen können, dann zahlen sie eine höhere Gebühr.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für ein Jahr oder für die Dauer des Studienjahres erteilt.

Bearbeitungszeit

3 Months

Arbeitsmöglichkeiten

Alle Vollzeitstudierenden an kroatischen Hochschulen können sich für gelegentliche studentische Arbeiten bewerben. Gleiches gilt für internationale Studierende.

In Kroatien wird die Beschäftigung von Vollzeitstudierenden vom Student Service Center (Studentenwerk) abgewickelt, das Niederlassungen in allen Universitätsstädten und darüber hinaus hat.

Internationale Studierende in Kurzstudiengängen (Austauschstudierende, Gaststudierende) müssen sich bei der Hochschule, an der sie sich bewerben, erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen eine gelegentliche studentische Tätigkeit über das Studierenden-Service-Center erlaubt ist.

Wird einem internationalen Studierenden eine gelegentliche studentische Mitarbeit über das Studierenden-Service-Center gestattet, kann er/sie sich persönlich im Studierenden-Service-Center anmelden und ein Formular ausfüllen.

Stunden pro Woche

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Warum brauchen Sie diese Art von Visum?

Ihr Visumantrag kann abgelehnt werden, wenn Sie die erforderlichen Mittel nicht nachweisen können oder wenn Sie falsche oder unvollständige Dokumente vorlegen.

Studiengänge