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University of Ferrara - Department of Economics Master in Wirtschaft, Management und Politik für globale Herausforderungen
University of Ferrara - Department of Economics

Master in Wirtschaft, Management und Politik für globale Herausforderungen

2 Years

Englisch

Vollzeit

Vermischt

Einführung

Economics Management and Policies for Global Challenges ist ein internationaler Masterstudiengang für italienische und nicht-italienische Studierende.

Ausländische Studierende sind willkommen und Austauschprogramme wie Erasmus+ werden ausdrücklich gefördert und unterstützt.

Der Abschluss des zweiten Zyklus in Wirtschaft, Management und Politik für globale Herausforderungen wird in der Regel über zwei Jahre nach Erwerb von 120 Credits abgeschlossen.

Im ersten Jahr wählen die Studierenden ihren Studienplan.

Für Studierende, die sich im ersten Studienjahr Economics, Markets and Management im Jahr 2019/2020 einschreiben, werden zwei Studienpläne angeboten:

  1. KMU auf internationalen Märkten
  2. Green Economy und Nachhaltigkeit

Aufbau dieses Masterstudiums:

Wir bieten eine dezidierte Lehre in den weiterführenden Kernbereichen Industrieökonomie und Betriebswirtschaftslehre mit Bezug zur Internationalisierung mittelständischer Unternehmen mit der Möglichkeit, aus einem interessanten Portfolio an Wahlfächern zu wählen.

Doppelter Abschluss

Curriculum KMU in internationalen Märkten:

  • Universität Kristianstad (Schweden).

Curriculum Green Economy und Nachhaltigkeit:

  • Süddänische Universität (Dänemark);
  • Universität East Anglia (Großbritannien).

Qualifikation für die Einschreibung erforderlich

Für den zweiten Zyklus (Master) des Studiengangs Economics, Management and Policies for Global Challenges müssen Sie einen ersten (Bachelor) Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss sowie ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache (Niveau B2) haben.

Für die Immatrikulation in den Studiengang der zweiten Stufe können zusätzlich folgende Qualifikationen anerkannt werden:

  1. Ein einstufiger vierjähriger Abschluss nach dem früheren System (ein Abschluss in Volkswirtschaftslehre, Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre oder gleichwertig), ein Abschluss in den Klassen (ex 509) 17 (Volkswirtschaftslehre und Unternehmensführung) und 28 (Volkswirtschaftslehre) und in den Klassen (ex 270) L-18 (Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre) und L33 (Volkswirtschaftslehre) oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss.
  2. Sofern nicht aus den vorgenannten Fächern stammend, muss der Studierende eine angemessene Anzahl von Studienleistungen in Gruppen wirtschaftswissenschaftlicher und mathematisch-statistischer Fachrichtungen erworben haben. Diese Kompetenzen müssen durch die Zeugnisse nachgewiesen und in mindestens 50 Bildungsleistungen erkennbar sein, davon mindestens 30 in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich (Fachklassen: M-GRR/02 Wirtschaftspolitische Geographie; SECS-P/01 Politische Ökonomie). ; SECS-P/02 Politische Ökonomie; SECS-P/03 Finanzen SECS-P/04 Geschichte des ökonomischen Denkens; SECS-P/05 Ökonometrie; SECS-P/06 Angewandte Ökonomie; SECS-P/12 Wirtschaftsgeschichte), 10 in einem betriebswirtschaftlichen Bereich (Fachklassen: SECS-P/07 Business Economics; SECS-P/08 Business Economics and Management; SECS-P/09 Business Finance; SECS-P/10 Betriebsorganisation; SECS-P/11 Economics von Finanzintermediären) und 10 in einem Statistik-Mathematik-Bereich (MAT/01 Mathematische Logik; MAT/02 Algebra; MAT/03 Geometrie; MAT/05 Mathematische Analyse; INF/01 Informatik; MAT/06 Wahrscheinlichkeitsrechnung und mathematische Statistik; SECS -S/01 Statistik SECS-S/03 - Wirtschaftsstatistik SECS-S/04 Demographie SECS-S/05 Sozialstatistik SECS-S/06 Mathematische Metho ds für Wirtschaft und Versicherungen und Finanzen).

Für Absolventen, die die in Punkt 1 beschriebenen Abschlüsse besitzen, basiert die Überprüfung der persönlichen Vorbereitung auf den Noten, die beim Abschluss vergeben werden, wobei 70/110 das akzeptierte Minimum ist.

Absolventen mit einem Abschluss in den unter Punkt 1 genannten Studiengängen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, und Absolventen anderer Studiengänge gemäß Punkt 2 werden von der zuständigen Lehrstruktur bewertet, die dann zu einem Vorgespräch zum Nachweis des Kandidaten führen kann die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.

Lehrmethoden und Häufigkeit

Das Studium wird vollständig in Präsenz durchgeführt (dh keine Online-Lehrveranstaltungen).

Dauer

2 Jahre

Sprachanforderungen

  • Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B2 (Lehrpläne 1 und 2)

Bewertung der Sprachkenntnisse

Um sich für diesen Kurs anzumelden, müssen Sie gegenüber dem Lehrausschuss nachweisen, dass Sie über Englisch- und/oder Italienischkenntnisse der Stufe B2 verfügen.

Wenn Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen, gelten Sie als VOM ENGLISCHEN INTERVIEW AUSGESCHLOSSEN:

  1. Wenn Sie ein englischer Muttersprachler sind;
  2. Wenn Sie über ein gleichwertiges international anerkanntes Zeugnis verfügen (dem Antragsformular für die Voranmeldung beizufügen).

Lehre und Anwesenheit

Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen/Vorlesungen/Seminaren ist erwünscht.

Gelegentlicher Besuch und/oder Selbststudium zu Hause wird nicht empfohlen, da dies die Erfahrung der Schüler beeinträchtigen würde. Die Abschlussprüfung ist die Überprüfung des Lernprozesses, der sich über das gesamte Semester erstreckt.

Weitere Informationen zum Studiengang

Typ-D-Freiwahlkurse (Leitfaden zur Wahl)

Der Termin für die Präsentation frei gewählter Aktivitäten wird vom Akademischen Senat am 30. November festgelegt. Die Studierenden können 14 Credits erwerben, die für frei gewählte Aktivitäten vorgesehen sind (Bildungsaktivitäten, die mit den Nummern 12 und 13 gekennzeichnet sind):

  • Wahl der im Curriculum angebotenen Fächer,
  • Wahlpflichtfächer oder Pflichtfächer aus anderen Curricula wählen,
  • Auswahl von Kursen aus anderen Bildungsstrukturen in englischer Sprache

Es ist nicht möglich, einzelne „Module“ zu integrierten Prüfungen zu wählen. Darüber hinaus werden die Studierenden gebeten, Lehrveranstaltungen der zweiten Stufe (Master- oder Fachstudiengänge) oder Lehrveranstaltungen aus einstufigen Masterstudiengängen zu wählen, die in englischer Sprache unterrichtet werden.

Zertifizierungen

Studierende mit fremdsprachlichen Zeugnissen international anerkannter Zertifizierungsstellen können auf Antrag im Studierendensekretariat für die Prüfungen in der entsprechenden Sprache anerkannt werden.

Berufliche und schulische Tätigkeiten können, soweit sie mit dem Studiengang vereinbar sind, auf Antrag anerkannt werden, der gemäß den auf der Website der Bildungseinrichtung verfügbaren Formularen erstellt und beim Studierendensekretariat einzureichen ist.

PIL-Projekt

Studenten, die sich für den zweiten Zyklus in Wirtschaft, Management und Politik für globale Herausforderungen an der Universität Ferrara einschreiben, sind die einzigen Studenten in Italien, die Zugang zum PIL (einem italienischen Arbeitsvermittlungsprogramm) haben. Ziel von PIL ist die Schaffung eines lehr- und arbeitsmarktbegleitenden Qualifizierungsprogramms durch eine integrierte Phase der Bildungs-Ausbildungs-Arbeit mit einer Gesamtdauer von ca. 18 Monaten zur Durchführung in Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und internationalen Instituten .

Für die Teilnahme am Teilprojekt 1 des PIL-Projekts der Universität Ferrara können bei positiver Abschlussprüfung 4 Credits Typ F angerechnet werden, die die Praktikumsprüfung ersetzen. Die Noten aus der Teilprojekt 1 Abschlussprüfung werden in 30er-Punkte (falls noch nicht vorhanden) umgerechnet und bereits vergebenen Credits zugeordnet.

Staatsexamen

Der Abschluss in Economics, Management and Policies for Global Challenges (Klassen LM-56) ermöglicht die Ablegung des italienischen Staatsexamens, das nach Abschluss einer Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer berechtigt.

Das Bestehen des Staatsexamens ermöglicht auch die Eintragung in das italienische Register der vereidigten Buchhalter und Buchhaltungsexperten unter Abschnitt A, „Buchhalter“.

In Übereinstimmung mit der zwischen MIUR (italienisches Ministerium für Bildung, Universität und Forschung) und CNDCEC (National Chartered Accountants and Accounting Experts Board) im Oktober 2014 unterzeichneten Rahmenvereinbarung, der Order of Chartered Accountants and Accounting Experts of Ferrara and the University of Ferrara hat eine Sonderkonvention ausgearbeitet, die Bedingungen für den erleichterten Zugang zum Staatsexamen schaffen soll.

Dies bedeutet, dass die Studierenden von der ersten schriftlichen Prüfung befreit werden und das Praktikum während des Studiengangs des zweiten Zyklus absolvieren können, wenn nachgewiesen wird, dass sie die Anforderungen erfüllen. Die Universität Ferrara ist ein Ort für das Staatsexamen.

Nicht standardmäßige Dauer

Entsprechend den in der Studiengangsordnung festgelegten Pflichten für den Ausbildungsbetrieb können die Studierenden ihren Abschluss durch ein unterschiedlich langes Curriculum erwerben.

Studierende, die das Studium nicht in der Regelstudienzeit absolvieren wollen, können nach Maßgabe der Lehrordnung und der Studierendenordnung wählen:

  • Ein Curriculum mit verlängerter Dauer, Einschreibung in ein Semester bzw. einzelne Lehrveranstaltungen innerhalb des Studiengangs unter Beachtung der zuvor genannten Voraussetzungen.
  • Ein Lehrplan mit kürzerer Dauer (auf jeden Fall mindestens zwei Jahre), der einige Aktivitäten vorwegnimmt

Wählt der/die Studierende ein Curriculum mit längerer Dauer als die Regelstudienzeit und ändert sich zwischenzeitlich die Studienordnung, muss der/die Studierende sein Studium nach dem neuen Studienplan, vorbehaltlich der Evaluation durch den Studiengang, fortsetzen Tafel.

Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen

Die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Studienabschlusses für den Studiengang Economics, Management and Policies for Global Challenges erfolgt durch das Educational Structure Board auf Vorlage des Antrags unter Beifügung der Studienprogramme.

Kreditanerkennung

Anträge auf Prüfungs- oder Teilnahmebestätigungen jeglicher Art zur Weiterleitung an den Studiengangsausschuss sind mit den entsprechenden Studiengängen im Studierendensekretariat einzureichen.

Die Anerkennung von Leistungen aus dem beruflichen Werdegang kann dann erfolgen, wenn der Kenntnisstand der erworbenen Kompetenzen durch einen Wettbewerb oder eine Ausbildung mit Abschlussnote nachgewiesen werden kann.

Für Kenntnisse und bisherige berufliche Tätigkeiten gem. 14 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 240/2010 und unbeschadet dessen, was durch die Ministerialverordnung in Abs. 2 desselben Artikels können maximal 12 Credits anerkannt werden.

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